Begleitetes Fahren ab 17
Führerschein ab 17, Begleitetes Fahren
Ab dem 1. Oktober 2006 kann nun auch in Hessen das Führen von Fahrzeugen der Klasse B oder BE mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Verkehrsteilnehmers beantragt werden.
Dabei ist die Führerscheinstelle des/der Ortes/Stadt zuständig, an dem der oder die Jugendliche (und nicht etwa die Begleitperson) seinen Hauptwohnsitz hat. Die Begleitperson muss dabei
mindestens 30 Jahre alt sein,
seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben
und
nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Begleiten darf jede Person, die der Jugendliche benennt und von einem Erziehungsberechtigten als Begleitung akzeptiert wird.
Wichtiger Hinweis
Damit die Begleitung reibungslos funktioniert, wird den Jugendlichen und jeder Begleitperson dringend empfohlen, an einem Einweisungslehrgang (siehe Formularsatz Begleitetes Fahren ab 17) teilzunehmen. Wann der nächste Kurs startet, erfahren Sie vom Hess. Fahrlehrerverband (Tel: 069/ 84 63 97 oder Bert-Brecht-Str. 2, 63069 Offenbach). Wer bereits einen "normalen" Führerscheinantrag gestellt hat, kann ab dem 01.10.2006 umsteigen, indem nachträglich Begleitpersonen benannt und die fehlenden Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 60,50, wenn nur eine begleitende Person benannt wird. Für die Umsteiger entstehen Kosten von € 29,90 (bei nur einer begleitenden Person). Für jede weitere Person erhöhen sich die Beträge um jeweils € 8,40.
Benötigte Unterlagen
Zur Antragstellung – frühestens im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten - ist die persönliche Vorsprache der jugendlichen Person im Bürgeramt erforderlich. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen: