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Informationsblatt „Vorbereitungsveranstaltung“

 

„Begleitetes Fahren ab 17“ ist ein Maßnahmenansatz zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Gerade die Gruppe der 18- 24- jährigen hat in Deutschland das mit Abständen höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.

 

Gründe hierfür sind oftmals mangelnde Fahrerfahrung /Übung, die noch unzureichende Fähigkeit, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen sowie die jugendlichkeitsbedingte Neigung zur Selbstüberschätzung. Schon der Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug führt nicht selten dazu, dass Anfänger bei der Suche nach dem richtigen Gang nicht genug auf den Verkehr achten oder in schwierigen Verkehrslagen überfordert sind. Für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen besteht nunmehr im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes fahren ab 17“ die Möglichkeit, in den risikoreichen ersten Monaten nach der Fahrerlaubnisprüfung die vielfältigen Situationen im Straßenverkehr unter dem „Schutz“ der Begleitung zu üben und bewältigen zu lernen.

Wie in allen anderen Bereichen ist auch hier erforderlich, sich mit Neuerungen intensiv auseinanderzusetzen. Das gilt sowohl für die Fahranfänger und Fahranfängerinnen selbst als auch für deren Begleitperson(en). Aus diesem Grund bieten Fahrschulen Informations- / Vorbereitungsveranstaltungen an, in denen alles Wissenswerte rund um das „Begleitete Fahren ab 17“ vermittelt wird; sowohl die jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen als auch die zukünftigen Begleiter bekommen hier umfangreiche Sach- und Rechtsinformationen sowie Tipps für die Praxis vermittelt. Die gemeinsame Teilnahme des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin mit deren Begleitperson(en) an einer solchen Veranstaltung wird deshalb dringend empfohlen!

 

So erhalten die 17-jährigen dort eine Bestätigung, dass sie auch im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ eigenverantwortlich das Fahrzeug führen und die gleiche Verantwortung im Verkehr übernehmen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Aber auch die Begleitpersonen übernehmen eine wichtige Rolle im Rahmen des Modellversuchs und werden in den Veranstaltungen gezielt auf dieses vorbereitet. Ihre Aufgabe liegt vor allem darin, der Fahrerin bzw. dem Fahrer  vor , während und nach der fahrt als Ansprechpartner zu Verfügung zu stehen, evtl. Hinweise zu geben sowie ggf. einen mäßigenden Einfluss auszuüben. Begleitpersonen haben keine Ausbildungsfunktion.

 

Auch müssen sich Begleitpersonen der Tatsache bewusst sein, dass der Fahranfänger bzw. die Fahranfängerin die Konsequenzen trägt für Auflagenverstöße der Begleiter! Händigt z.B. eine Begleitperson bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein nicht aus oder ist offensichtlich alkoholisiert, so wird dem Fahranfänger bzw. der Fahranfängerin die Fahrerlaubnis widerrufen!

 

Es gehören also immer zwei dazu zum begleiteten Fahren: Fahrer und Begleiter!

Deshalb ist die gemeinsame Teilnahme an einer Informations-/ Vorbereitungsveranstaltung besonders wichtig!

NEHMEN SIE SICH ZEIT ZUM BESUCH EINER SOLCHEN VERANSTALTUNG!

DIESE DAUERT NUR CA: 90 MINUTEN! SIE WERDEN SEHEN ES LOHNT SICH FÜR ALLE BETEILIGTEN FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE AUSBILDENDE FAHRSCHULE!

UND NUN: ALLZEIT GUTE FAHRT

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